Suche einen Begriff aus:
 
 
Veränderungen an Baudenkmalen

Viele Leute denken, dass ein denkmalgeschütztes Gebäude wie von einer unsichtbaren Käseglocke umgeben ist und nicht mehr angetastet werden darf. Dies ist so nicht richtig: Wenn ein Bauwerk in das Denkmalbuch aufgenommen wird, heißt das nicht, dass keinerlei Umbauten möglich sind. Allerdings müssen Veränderungen und wesentliche Ausbesserungen genehmigt werden. Genaue Auskunft gibt die Fachbehörde vor Ort.