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| Untere Denkmalschutzbehörde |
Die Unteren Denkmalschutzbehörden gehören zu den Verwaltungen der
kreisfreien Städte und der Landkreise.
Diese Behörden sind für den Denkmal-Eigentümer neben dem Landesdenkmalamt die wichtigsten Ansprechpartner. Hier bekommt man zum Beispiel Auskunft darüber, welche Veränderungen an einem Bauwerk nach dem Gesetz erlaubt sind oder welche Materialien verwendet werden sollen.
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