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Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im Bereich der Denkmalpflege
tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse und Ausbildungen sind nicht
erforderlich.
Die Schulpflicht muss allerdings erfüllt sein.
Das FJD ist nicht mit einer Ausbildung gleichzusetzen.
Ein Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege kann in der Regel zwischen dem
vollendeten 18. und 26. Lebensjahr geleistet werden.
Das FJD bietet die Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Studien- oder
Ausbildungsplatz sinnvoll zu nutzen.
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